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   LSG Bayern, 28.10.2008 - L 11 AS 381/08   

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https://dejure.org/2008,20716
LSG Bayern, 28.10.2008 - L 11 AS 381/08 (https://dejure.org/2008,20716)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28.10.2008 - L 11 AS 381/08 (https://dejure.org/2008,20716)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28. Oktober 2008 - L 11 AS 381/08 (https://dejure.org/2008,20716)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung aufgrund von Hyperuricämie im Rahmen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Bayern, 28.10.2008 - L 11 AS 381/08
    Streitgegenstand ist dabei allein der Bescheid vom 21.03.2007 in der Gestalt des inhaltlich nicht nachvollziehbaren Widerspruchsbescheides vom 13.06.2007, der Leistungen für die Zeit vom 01.04.2007 bis 30.09.2007 bewilligt und damit auch eine verbindliche Regelung der Beklagten darstellt, dass in diesem Zeitraum kein Mehrbedarf berücksichtigt werde (im Ergebnis ebenso: BSG Urteile vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R und B 7b AS 14/06 R -).

    Insbesondere aber kommt selbst nach der vom Kläger zitierten Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R - und vom 27.02.2008 - B 14/7b AS 64/06 R) eine Einbeziehung von Folgebescheiden und Zeiträumen nach dem 30.09.2007 nicht in Betracht, denn der Mehrbedarf, der lediglich einen Berechnungsfaktor für die Höhe des Anspruches auf Alg II darstellt, wurde vorliegend für die Zeit bis 30.09.2007 nicht berücksichtigt.

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Bayern, 28.10.2008 - L 11 AS 381/08
    Streitgegenstand ist dabei allein der Bescheid vom 21.03.2007 in der Gestalt des inhaltlich nicht nachvollziehbaren Widerspruchsbescheides vom 13.06.2007, der Leistungen für die Zeit vom 01.04.2007 bis 30.09.2007 bewilligt und damit auch eine verbindliche Regelung der Beklagten darstellt, dass in diesem Zeitraum kein Mehrbedarf berücksichtigt werde (im Ergebnis ebenso: BSG Urteile vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R und B 7b AS 14/06 R -).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 64/06 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Regelleistung - Abschlag bei den

    Auszug aus LSG Bayern, 28.10.2008 - L 11 AS 381/08
    Insbesondere aber kommt selbst nach der vom Kläger zitierten Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R - und vom 27.02.2008 - B 14/7b AS 64/06 R) eine Einbeziehung von Folgebescheiden und Zeiträumen nach dem 30.09.2007 nicht in Betracht, denn der Mehrbedarf, der lediglich einen Berechnungsfaktor für die Höhe des Anspruches auf Alg II darstellt, wurde vorliegend für die Zeit bis 30.09.2007 nicht berücksichtigt.
  • BSG, 31.10.2007 - B 14/11b AS 59/06 R

    Arbeitslosengeld II - befristeter Zuschlag nach Arbeitslosengeldbezug -

    Auszug aus LSG Bayern, 28.10.2008 - L 11 AS 381/08
    Im Übrigen geht auch die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 31.10.2007 - B 14/11b AS 59/06 R) auch bei eine Leistung versagenden Verwaltungsakten von einer zeitlichen Begrenzung des Streitgegenstandes aus, wenn über spätere Zeiträume gesondert entschieden wird.
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